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Saubere Schulen

Unser Einwohnerantrag für "Saubere Schulen" läuft in Mitte noch.

Lade hier die Unterschriftenliste für deinen Bezirk runter!

  1. Unterschreib selbst

  2. Lass Freunde und Nachbarn unterschreiben

  3. Schick die vollen Unterschriftenlisten per Post an uns.

 

Nachfragen?

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Mail: info@schule-in-not.de

 Anruf: 0163 8696902

Berlinweit haben wir bereits über 25.000 Unterschriften gesammelt. In den folgenden Bezirken haben wir die Sammlung für unsere Einwohneranträge bereits erfolgreich beendet und die Bezirke haben unseren Forderungen zugestimmt:

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  • Charlottenburg-Wilmersdorf

  • Friedrichshain-Kreuzberg

  • Neukölln (Bürgerbegehren)

  • Pankow

  • Steglitz-Zehlendorf

  • Tempelhof-Schöneberg

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In diesen Bezirken haben wir auch genügend Unterschriften gesammelt. Das Verfahren läuft dort noch:

  • Lichtenberg

  • Reinickendorf

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Unsere Schüler*innen und Beschäftigten sollen in einer sauberen Umgebung lernen und arbeiten können. Gute Reinigung braucht gute Arbeitsbedingungen und ausreichend Zeit.

Da die Beschwerden von Eltern, Reinigungskräften, Hausmeistern, Schüler*innen und Lehrkräften nicht abnehmen, der Markt saubere Schulen zu guten Arbeitsbedingungen nicht gewährleiten kann und da Schulreinigung eine öffentliche Aufgabe ist, fordern wir die Rekommunalisierung der Schulreinigung.

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  • Reinigungskräfte wieder fest in den Bezirken anstellen

  • sichere Arbeitsplätze an den Schulen

  • ausreichend Zeit

  • bessere Bezahlung

Erfolge

  • In 6 Bezirken hat die BVV (Bezirksverordnetenversammlung) unseren Forderungen bereits zugestimmt.

  • Für den Doppelhaushalt 2020/21 wurden 16 Mio. € zusätzlich für die Schulreinigung bereitgestellt.

  • Die Tagesreinigung an Berliner Schulen wurde ausgeweitet.

  • In Neukölln habn wir das erste erfolgreiche Bürgerbegehren überhaupt auf die Beine gestellt!

  • Wir haben vielen Berliner*innen die Möglichkeit von Einwohneranträgen bekannter gemacht (siehe unten)

Das Problem
  • dreckige Schulen

  • ungemütliche Lernumgebung

  • Zeitdruck und überfordernde Reingungsvorgaben

Die Lösung
  • Reinigungskräfte wieder beim Bezirk anstellen und einzelnen Schulen zuordnen

  • machbare Reinigungsvorgaben

Der Weg
  • mit einem Bürgerbegehren das Bezirksamt zur Übernahme unserer Forderungen zwingen

  • Mitbestimmung fördern

FAQ zum Bürgerbegehren
  1. Was ist ein Bürgerbegehren?

  2. Wie läuft ein Bürgerbegehren ab?

  3. Was ist ein Bürgerentscheid?

  4. Wer darf unterschreiben und abstimmen?

  5. Wann ist ein Bürgerentscheid erfolgreich?

  6. Warum nicht gleich für ganz Berlin?

  7. Mit welchen Themen befasst sich "Schule in Not" noch?

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1. Was ist ein Bürgerbegehren?

Ein Bürgerbegehren ist praktisch das Gleiche wie ein Volksbegehren. Man stellt eine Forderung auf und sammelt für diese Unterschriften. Wenn man genügend Unterschriften hat, kommt es zu einer Abstimmung (Bürgerentscheid) wie z.B. beim Tempelhofer Feld. Doch während ein Volksbegehren ganz Berlin betrifft, bezieht sich ein Bürgerbegehren nur auf einen Bezirk, in unserem Fall auf Neukölln. Offizielle Vertreter des Bürgerbegehrens sind drei Vertrauensleute. Zum Wortlaut des Bürgerbegehrens geht es hier.

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2. Wie läuft ein Bürgerbegehren ab?

Wir haben unser Bürgerbegehren "Saubere Schulen" am 7. März beim Bezirksamt eingereicht. Danach hatten das Bezirksamt und der Berliner Senat zwei Monate Zeit, um unser Bürgerbegehren auf Zulässigkeit und Bindungswirkung zu prüfen und eine Kostenschätzung vorzunehmen. Dies ist geschehen. Allerdings klagen wir derzeit im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht, da das Bezirksamt und wir unterschiedliche Auffassungen über die Verbindlichkeit des Bürgerbegehrens haben.

Sobald eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, haben wir 6 Monate Zeit, um 7.000 Unterschriften zu sammeln (3% der Wahlberechtigten).

Sind die Unterschriften gesammelt, prüft das Bezirksamt innerhalb eines Monats die Anzahl und Gültigkeit der Unterschriften. Sind ausreichend gültige Unterschriften zusammengekommen, kann die Bezirksverordnetenversammlung die Forderungen des Bürgerbegehrens innerhalb von zwei Monaten unverändert oder mit Zustimmung der Vertrauenspersonen in veränderter Form übernehmen. Geschieht das nicht, muss innerhalb von vier Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden.

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3. Was ist ein Bürgerentscheid?

Bei einem Bürgerentscheid wird wie bei einer Wahl oder einem Volksentscheid über den Gegenstand des Bürgerbegehrens abgestimmt. Das Bezirksamt setzt den Abstimmungstag auf einen Sonn- oder Feiertag fest. Die abstimmungsberechtigten Bürger*innen erhalten vom Bezirksamt eine schriftliche Information. Darin werden die Frage des Bürgerentscheids sowie die Argumente der Bürgerinitiative und der Bezirksverordnetenversammlung im gleichen Umfang dargestellt. Die zur Abstimmung gestellte Frage kann nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Direkt- oder Briefwahl sind möglich.

 

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4. Wer darf unterschreiben und abstimmen?

Unterschreiben und abstimmen dürfen alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der Europäischen Union, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Neukölln haben.

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5. Wann ist ein Bürgerentscheid erfolgreich?

Ein Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn er von einer Mehrheit der Teilnehmer*innen und zugleich von 10% der Wahlberechtigten der bei der letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung Wahlberechtigten angenommen wurde. In Neukölln entspricht das ca. 24.000 Ja-Stimmen.

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6. Warum nicht gleich in ganz Berlin?

Probleme mit der Schulreinigung gibt es in ganz Berlin. Die Reinigung zu organisieren, ist allerdings Aufgabe der Bezirke. Wir könnten also gar keinen Volksentscheid für ganz Berlin zu diesem Thema durchführen, weil der Senat nicht zuständig ist, sondern die einzelnen Bezirke. Neben dem Bürgerbegehren in Neukölln haben wir ja noch Einwohneranträge (sihe unten) in 8 weiteren Bezirken gestartet. Deswegen ist mittlerweile berlinweit Bewebung in die Rekommunalisieurng der Schulreinigung gekommen...

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7. Mit welchen Themen befasst sich "Schule in Not" noch?

Wir von "Schule in Not" setzen uns generell für bessere Lern- und Arbeitsbedingungen an Berliner Schulen ein. Gerade haben wir eine Arbeitsgemeinschaft zum Thema Inklusion gegründet. Aber auch mit Fragen zu einem 'gelungenen Quereinstieg' und ausreichend Zeit für pädagogische Arbeit beschäftigen wir uns. Denn eins ist klar: "Gute Arbeit braucht Zeit!" 

Unsere weiteren Positionen findest du hier. Du willst mitmachen oder hast eigene Ideen? Dann klick hier.

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FAQ zum Einwohnerantrag
  1. Was ist ein Einwohnerantrag?

  2. Wie läuft ein Einwohnerantrag ab?

  3. Wer darf unterschreiben?

  4. In wie vielen Bezirken ist die Schulreinigung Thema?

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1. Was ist ein Einwohnerantrag?

Ein Einwohnerantrag ist eine Möglichkeit direkter Mitsprache durch die Einwohner*innen eines Bezirk. Man stellt eine Forderung zu einem Thema auf, für das der Bezirk zuständig ist, und sammelt für diese Forderung Unterschriften. Genaugenommen stellt ein Einwohnerantrag eine Empfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) dar.

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2. Wie läuft ein Einwohnerantrag ab?

Bei einem Einwohnerantrag müssen in einem Bezirk 1.000 Unterschriften gesammelt werden. Für jeden Einwohnerantrag braucht man drei Vertrauenspersonen, die als offizielle Ansprechpartner dienen. Diese drei Namen stehen zusammen mit den Forderungen und einer Adresse zur Abgabe auf den Unterschriftenlisten.

Wenn man genügend Unterschriften hat, gibt man diese beim Bezirksamt ab. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet dann unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags. Die drei Vertrauenspersonen haben das Recht auf Anhörung in der Bezirksverordnetenversammlung und in ihren Ausschüssen.

Es gibt keine zeitlichen Fristen für die Unterschriftensammlung. Man kann so lange sammeln, bis die 1.000 Unterschriften erreicht sind. Unser Plan ist allerdings, die Unterschriften im Oktober beisammen zu haben.

 

 

 

3. Wer darf unterschreiben und abstimmen?

Unterschreiben alle Menschen, die am Tag der Unterschrift in diesem Bezirk (z.B. Pankow oder Kreuzberg-Friedrichshain) leben und mindestens 16 Jahre alt sind. 

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4. In wie vielen Bezirken ist die Schulreinigung Thema?

Dass Schulen ungenügend und zu schlechten Arbeitsbedingungen gereinigt werden, ist in praktisch allen 12 Berliner Bezirken der Fall. In vielen Bezirken setzen sich Bürger*innen für Verbesserungen ein. In Charlottenburg-Wilmersdorf, Kreuzberg-Friedrichshain, Lichtenberg, Pankow, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg laufen derzeit gleichlautende Einwohneranträge. In Neukölln läuft seit Anfang August das Bürgerbegehren "Saubere Schulen". Damit sind wir bei 8 Bezirken, in denen parallel Unterschriften für die Rekommunalisierung der Schulreinigung gesammelt werden. In weiteren Bezirken wie Mitte beschäftigt diese Frage die BVV.

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"Rechnerisch haben die Reinigungskräfte 1,5 Minuten pro Klassenraum." (Hausmeister einer Neuköllner Grundschule)

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